Höchstwertprinzip

Höchstwertprinzip
Wertansatzbestimmung des Handelsrechts für Verbindlichkeiten, abgeleitet aus dem Prinzip der Bilanzvorsicht und damit Bestandteil der  Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, analog Aufwandsantizipation wie bei Anwendung des  Niederstwertprinzips. Das H. besagt, dass von zwei grundsätzlich möglichen Wertansätzen für eine Verbindlichkeit stets der höhere gewählt werden muss. Liegt z.B. bei Auslandsschulden der Tageswert infolge Wechselkursänderungen unter den Anschaffungskosten (Briefkurs am Tag der Entstehung), so sind letztere anzusetzen, da die niedrigere Bewertung einer Schuld zum Ausweis eines unrealisierten Gewinns führen würde ( Realisationsprinzip). Entsprechend muss im umgekehrten Fall ein über die Anschaffungskosten gestiegener Tageswert passiviert werden ( Imparitätsprinzip).

Lexikon der Economics. 2013.

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